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Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen
Österreichische Staatsbürgerschaft
Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
Führerschein der Klasse B bei Eintritt in den Bundesdienst
Wehr- oder zivildienstpflichtige Männer müssen ihren Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben (Das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß §6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.
Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
EDV-Kenntnisse erwünscht
Körperliche Eignung (Bewerber/innen, die ein Übergewicht von mehr als 15% aufweisen, sind nicht exekutivdiensttauglich)
Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen). Allfällige Kosten für Befunde sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.
Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers. Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen unzulässig, die bei langärmliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden ausschließlich jene Tätowierungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen. Unabhängig von Lage und Sitz allfälliger Tätowierungen sind bedenkliche Inhalte z.B. Symbole radikaler Gesinnung unzulässig. Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels, etc.) muss abnehmbar sein.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung
Theoretische Einführung (3 Wochen)
Praktikum (5 Wochen)
Strafvollzugsakademie (24 Wochen)
Dienstphase (16 Wochen)
Wiederholung und Vertiefung (4 Wochen)

Kosten

Kosten
keine